Stand der Dinge rund um St. Rochus

Es tut sich was...

St. Rochus, Zweifall (c) Bild von Marion Meurer
St. Rochus, Zweifall
Datum:
Di. 24. Jan. 2023
Von:
St. Rochus Zweifall

Teilentwidmung der Kirche

Um die "neue Kirche" für andere Zwecke nutzen zu können, muss eine Entwidmung dieses Teiles erfolgen. Den Antrag auf Teilentwidmung (Entwidmung der "neuen Kirche") müssen folgende Gremien zustimmen: GdG-Rat, Pfarreirat und Kirchenvorstand. Der GdG-Rat hat dem Antrag in seiner Januar-Sitzung zugestimmt. Der Pfarreirat und der Kirchenvorstand werden in ihrer nächsten Sitzung darüber abstimmen. Wenn alle Gremien zugestimmt haben, wird der Kirchenvorstand einen entsprechenden Antrag im Februar ans Bistum stellen.   

 

Nutzung der neuen Kirche

Die "neue Kirche" soll eine neue Nutzung erhalten. Wir möchten auch schon vor der Entwidmung in kleinen Schritten damit anfangen. Dieses Vorhaben wurde auch von den Bistumsvertretern in den verschiedenen Gesprächsrunden gebilligt. Aktuell nutzt eine Gymnastikgruppe einmal wöchentlich den Kirchenraum. Eine "After-Zug-Party" an Rosenmontag haben wir aber abgelehnt.

Gerne könne sie Anfragen stellen. Wir werden über jede Anfrage beraten und entscheiden.